Betreiber dieser Website:

Autowaschpark Primo GmbH
Inhaber: Volkan Kaya
Hessenring 2A
64546 Mörfelden-Walldorf

E-Mail: info@autowaschparkprimo.de
Telefon: +49 (0) 61 05 / 973 85 65

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123 777
Steuer-Nummer: 021 228 50118

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Reinigung der Fahrzeuge im Autowaschpark Primo GmbH erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Der Betreiber des Waschparks gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach der Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

2. Die Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers bzw. dessen Personals sind zu beachten.

3. Der Betreiber bzw. das Personal des Autowaschparks hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann. Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, den Betreiber bzw. dessen Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschstraße führen könnte. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

4. Der Betreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Betreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sein denn, dass der Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden hat der Benutzer dem Betreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

5. Die Haftung des Betreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, (z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel, Zierleisten, o.ä.) verursacht worden ist, außer den Betreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher  Einfahrts- und Benutzungshinweise verursacht wurden, es sei denn, den Betreiber trifft grobes Verschulden.

7. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
- Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
- Fahrzeuge mit Spurenverbreiterungen an der Hinterachse
- Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
- Reifen mit einer Breite von mehr als 375 mm
- Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 60 mm
- Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre
- Schäden an eloxierten Teilen
- von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden

8. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch
vor dem Verlassen des Grundstückes dem Inhaber bzw. dem Personal mitgeteilt wurde.

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.